Hi,
wie schon einige bemerkt haben: 19 Uhr ist Beginn der Versammlung. Bitte seid daher
pünktlich und meldet euch, wenn ihr später kommen müsstet (oder gar ganz absagt).
Also ab 18 Uhr ist der Space offen und wir räumen schon mal auf.
Grüße
Stephan
Am 21. August 2018 20:37:52 MESZ schrieb "Technikkultur e.V."
<vorstand(a)technikkultur-erfurt.de>:
Hallo liebe Freunde,
denkt bitte daran, dass morgen ab ca. 18 Uhr im Bytespeicher die
Mitgliederversammlung statt findet.
Wir bitten wie immer um rege Teilnahme!
Grüße und bis morgen
Bernd Distler
> Am 06.08.2018 um 20:48 schrieb Technikkultur e.V.
<vorstand(a)technikkultur-erfurt.de>:
>
> Liebe Mitglieder,
>
> es gibt einen neuen Antrag (TOP 5.4) zur Änderung der Satzung und
Geschäftsordnung. Nachfolgend die aktualisierte Einladung mit dem
zugehörigen Antrag.
>
> Beste Grüße
> Bernd Distler
>
> ------------------------------------------------------------
>
>
> Liebe Mitglieder,
>
> hiermit laden wir euch gemäß § 8 unserer Satzung zur ordentlichen
Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) des Verein zur Förderung
von Technikkultur in Erfurt e.V., stattfindend am 22.08.2018 um 19 Uhr,
in den Bytespeicher Erfurt, Liebknechtstraße 8, ein. Vorwiegend geht es
natürlich - wie jedes Jahr - darum, einen neuen Vorstand zu wählen.
Außerdem sind (Stand mit dieser E-Mail) drei Anträge zur Änderung der
Geschäftsordnung vorhanden.
>
> Die voraussichtliche Tagesordnung:
>
> 1. Begrüßung der Versammlungsteilnehmer durch den Vorstand
> 2. Formalia, Wahl der Versammlungsämter
> 3. Rechenschaftsberichte der bisherigen Vorstandsmitglieder
> 4. Wahl des neuen Vorstands
> 4.1 Wahl des Vorsitzenden
> 4.2 Wahl des Schatzmeisters
> 4.3 Wahl des Schriftführers
> 5. Anträge an die Mitgliederversammlung
> 5.1 GO-Änderung: Streichung Abschnitt 4 Punkt 2
> 5.2 GO-Ergänzung: Ausnahmeregelung zweckgebundener Spenden in
Abschnitt 4
> 5.3 GO-Änderung: Anpassung der Beschlussfähigkeit in Abschnitt 3
> 5.4 Satzungs-/GO-Änderungen: Übertragung des Stimmrechts auf anderes
Mitglied
> 6. Sonstiges
>
>
> Antrag 1: Die Mitgliederversammlung beschließt, aus der
Geschäftsordnung Abschn. 4 „Verfügungsrahmen der Vorstandsmitglieder“
den Punkt 2 "Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von
zwei Vorstandsmitgliedern nötig.“ zu streichen.
> Begründung: Die Regelung macht an sich keinen Sinn, da bei
Geldabhebungen mit der EC-Karte keine Unterschriften erforderlich sind.
Außerdem ist der Verfügungsrahmen unabhängig von der Art in Abschnitt 4
Punkt 1 geregelt.
>
> Antrag 2: Die Mitgliederversammlung beschließt, dass für Mittel aus
zweckgebundenen Spenden für den Verein oder einer eventuellen
Projektförderung für den Verein kein begrenzter Verfügungsrahmen nach
Punkt 4 Absatz 1 der Geschäftsordnung besteht. Die Geschäftsordnung
Abschnitt 4 wird um folgenden Punkt 3 ergänzt:
> "3. Für Mittel aus zweckgebundenen Spenden oder einer eventuellen
Projektförderung besteht kein begrenzter Verfügungsrahmen nach Punkt 4
Absatz 1 der Geschäftsordnung. Über die Verfügung der Mittel
entsprechend dieser Ausnahmeregelung wird per Vorstandsbeschluss
entschieden. Der Vorstand legt zur Mitgliederversammlung Rechenschaft
über die Höhe und die Verwendung der Mittel ab.“
> Begründung: Nach der derzeitigen Regelung ist es für den Verein nicht
möglich, Gelder welche für einen bestimmten Zweck an den Verein
gespendet werden und über dem Verfügungsrahmen des Vorstands liegen,
für ihren Bestimmungszweck zu verwenden, ohne dass eine
Mitgliederversammlung darüber abstimmt. Aufgrund der langen Fristen für
Terminabstimmungen, Einladung zur MV etc. ist dies derzeit eher
hinderlich, siehe z.B. auch die Mittelbeschaffung für den LaserCutter.
Die Neuregelung soll es dem Verein vereinfachen, diese zweckgebundenen
Mittel auch kurzfristig ihrem Verwendungszweck zuführen zu können.
>
> Antrag 3: Die Mitgliederversammlung beschließt die Änderung der
Geschäftsordnung Abschnitt 3, die Beschlussfähigkeit der
Mitgliederversammlung wird von bisher 33 % auf neu 25 % der
Vereinsmitglieder festgelegt. Weiterhin wird Punkt 2 gestrichen.
> Begründung: Zwar steigen die Mitgliederzahlen des Vereins
kontinuierlich an, die Anzahl der an den MV teilnehmenden Personen
nimmt jedoch nicht im gleichen Verhältnis zu. Dadurch ist es bei jeder
Mitgliederversammlung schwierig, die erforderliche Beschlussfähigkeit
und damit die Handlungsfähigkeit des Vereins sicher zu stellen.
>
> Antrag 4: Die Mitgliederversammlung beschließt, dass es möglich sein
soll, sein Stimmrecht zur Mitgliederversammlung auf ein anderes
Mitglied zu übertragen. Die Satzung wird um §8 Abs. 4 wie folgt
ergänzt:
> "Mitglieder können sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen.
Die Vertretungsbefugnis ist schriftlich nachzuweisen. Keine natürliche
Person kann mehr als ein weiteres Stimmrecht ausüben."
> Nachfolgende Absätze werden entsprechend neu nummeriert.
> Zusätzlich wird die Geschäftsordnung in Punkt 3 Absatz 1 wie folgt
geändert:
> "Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sobald 33% der
Vereinsmitglieder oder deren Vertretungsberechtigten (Anzahl der
Stimmen) anwesend sind."
> Eine Änderung des Quorums durch einen vorherigen Beschluss wird
entsprechend berücksichtigt und ist bei der Abstimung Bestandteil der
Änderung.
> Begründung: Auch wenn Mitgliederversammlungen geplant sind, kommt es
vor, dass das Leben manchmal anders spielt als der Kalender. Es sollte
daher die Möglichkeit geben, sein Stimmrecht auf andere Mitglieder
übertragen zu können. Wie die Ausübung der Übertragung (Selbstentscheid
durch Vertreter, Besprechen von Entscheidung via elektronischer
Kommunikation) vom Mitglied gehandhabt wird, steht jedem selbst frei.
Die Festlegung auf die Schriftform (Schriftliche und eigenhändig
unterschriebene Vollmacht) genügt gesetzlichen Anforderungen und stellt
gleichzeitig eine Hürde dar. Die Einschränkung von Stimmrechthäufung
verhindert, dass Abstimmungen durch einen einzelnen richtungsweisend
beinflusst werden können. Die Satzungsänderung bedarf zu Ihrer
Wirksamkeit der Eintragung ins Vereinsregister (§71 BGB)
>
>
> Die Frist für Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungsanträge läuft
am 07.08.2018 ab. Sollten dem aktuellen Vorstand bis dahin
entsprechende Anträge vorliegen, erfolgt eine weitere Einladung mit
einer aktualisierten Tagesordnung und dem Antragstext der dann
vorliegenden Anträge. Sonstige Anträge an die Mitgliederversammlung
(nicht die Satzung oder Geschäftsordnung betreffend) und Kandidaturen
für den neuen Vorstand können noch bis zum 21.08.2018 an
vorstand(a)technikkultur-erfurt.de eingereicht werden und auch während
der Versammlung noch bekannt gegeben werden.
>
> Viele Grüße
> der Vorstand
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