Liebe Mitglieder,
es gibt einen neuen Antrag (TOP 5.4) zur Änderung der Satzung und Geschäftsordnung.
Nachfolgend die aktualisierte Einladung mit dem zugehörigen Antrag.
Beste Grüße
Bernd Distler
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Liebe Mitglieder,
hiermit laden wir euch gemäß § 8 unserer Satzung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
(Jahreshauptversammlung) des Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V.,
stattfindend am 22.08.2018 um 19 Uhr, in den Bytespeicher Erfurt, Liebknechtstraße 8, ein.
Vorwiegend geht es natürlich - wie jedes Jahr - darum, einen neuen Vorstand zu wählen.
Außerdem sind (Stand mit dieser E-Mail) drei Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung
vorhanden.
Die voraussichtliche Tagesordnung:
1. Begrüßung der Versammlungsteilnehmer durch den Vorstand
2. Formalia, Wahl der Versammlungsämter
3. Rechenschaftsberichte der bisherigen Vorstandsmitglieder
4. Wahl des neuen Vorstands
4.1 Wahl des Vorsitzenden
4.2 Wahl des Schatzmeisters
4.3 Wahl des Schriftführers
5. Anträge an die Mitgliederversammlung
5.1 GO-Änderung: Streichung Abschnitt 4 Punkt 2
5.2 GO-Ergänzung: Ausnahmeregelung zweckgebundener Spenden in Abschnitt 4
5.3 GO-Änderung: Anpassung der Beschlussfähigkeit in Abschnitt 3
5.4 Satzungs-/GO-Änderungen: Übertragung des Stimmrechts auf anderes Mitglied
6. Sonstiges
Antrag 1: Die Mitgliederversammlung beschließt, aus der Geschäftsordnung Abschn. 4
„Verfügungsrahmen der Vorstandsmitglieder“ den Punkt 2 "Für Abhebungen vom
Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig.“ zu streichen.
Begründung: Die Regelung macht an sich keinen Sinn, da bei Geldabhebungen mit der EC-Karte
keine Unterschriften erforderlich sind. Außerdem ist der Verfügungsrahmen unabhängig von
der Art in Abschnitt 4 Punkt 1 geregelt.
Antrag 2: Die Mitgliederversammlung beschließt, dass für Mittel aus zweckgebundenen
Spenden für den Verein oder einer eventuellen Projektförderung für den Verein kein
begrenzter Verfügungsrahmen nach Punkt 4 Absatz 1 der Geschäftsordnung besteht. Die
Geschäftsordnung Abschnitt 4 wird um folgenden Punkt 3 ergänzt:
"3. Für Mittel aus zweckgebundenen Spenden oder einer eventuellen Projektförderung
besteht kein begrenzter Verfügungsrahmen nach Punkt 4 Absatz 1 der Geschäftsordnung. Über
die Verfügung der Mittel entsprechend dieser Ausnahmeregelung wird per Vorstandsbeschluss
entschieden. Der Vorstand legt zur Mitgliederversammlung Rechenschaft über die Höhe und
die Verwendung der Mittel ab.“
Begründung: Nach der derzeitigen Regelung ist es für den Verein nicht möglich, Gelder
welche für einen bestimmten Zweck an den Verein gespendet werden und über dem
Verfügungsrahmen des Vorstands liegen, für ihren Bestimmungszweck zu verwenden, ohne dass
eine Mitgliederversammlung darüber abstimmt. Aufgrund der langen Fristen für
Terminabstimmungen, Einladung zur MV etc. ist dies derzeit eher hinderlich, siehe z.B.
auch die Mittelbeschaffung für den LaserCutter. Die Neuregelung soll es dem Verein
vereinfachen, diese zweckgebundenen Mittel auch kurzfristig ihrem Verwendungszweck
zuführen zu können.
Antrag 3: Die Mitgliederversammlung beschließt die Änderung der Geschäftsordnung Abschnitt
3, die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung wird von bisher 33 % auf neu 25 % der
Vereinsmitglieder festgelegt. Weiterhin wird Punkt 2 gestrichen.
Begründung: Zwar steigen die Mitgliederzahlen des Vereins kontinuierlich an, die Anzahl
der an den MV teilnehmenden Personen nimmt jedoch nicht im gleichen Verhältnis zu. Dadurch
ist es bei jeder Mitgliederversammlung schwierig, die erforderliche Beschlussfähigkeit und
damit die Handlungsfähigkeit des Vereins sicher zu stellen.
Antrag 4: Die Mitgliederversammlung beschließt, dass es möglich sein soll, sein Stimmrecht
zur Mitgliederversammlung auf ein anderes Mitglied zu übertragen. Die Satzung wird um §8
Abs. 4 wie folgt ergänzt:
"Mitglieder können sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Die
Vertretungsbefugnis ist schriftlich nachzuweisen. Keine natürliche Person kann mehr als
ein weiteres Stimmrecht ausüben."
Nachfolgende Absätze werden entsprechend neu nummeriert.
Zusätzlich wird die Geschäftsordnung in Punkt 3 Absatz 1 wie folgt geändert:
"Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sobald 33% der Vereinsmitglieder oder
deren Vertretungsberechtigten (Anzahl der Stimmen) anwesend sind."
Eine Änderung des Quorums durch einen vorherigen Beschluss wird entsprechend
berücksichtigt und ist bei der Abstimung Bestandteil der Änderung.
Begründung: Auch wenn Mitgliederversammlungen geplant sind, kommt es vor, dass das Leben
manchmal anders spielt als der Kalender. Es sollte daher die Möglichkeit geben, sein
Stimmrecht auf andere Mitglieder übertragen zu können. Wie die Ausübung der Übertragung
(Selbstentscheid durch Vertreter, Besprechen von Entscheidung via elektronischer
Kommunikation) vom Mitglied gehandhabt wird, steht jedem selbst frei. Die Festlegung auf
die Schriftform (Schriftliche und eigenhändig unterschriebene Vollmacht) genügt
gesetzlichen Anforderungen und stellt gleichzeitig eine Hürde dar. Die Einschränkung von
Stimmrechthäufung verhindert, dass Abstimmungen durch einen einzelnen richtungsweisend
beinflusst werden können. Die Satzungsänderung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Eintragung
ins Vereinsregister (§71 BGB)
Die Frist für Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungsanträge läuft am 07.08.2018 ab.
Sollten dem aktuellen Vorstand bis dahin entsprechende Anträge vorliegen, erfolgt eine
weitere Einladung mit einer aktualisierten Tagesordnung und dem Antragstext der dann
vorliegenden Anträge. Sonstige Anträge an die Mitgliederversammlung (nicht die Satzung
oder Geschäftsordnung betreffend) und Kandidaturen für den neuen Vorstand können noch bis
zum 21.08.2018 an vorstand(a)technikkultur-erfurt.de eingereicht werden und auch während der
Versammlung noch bekannt gegeben werden.
Viele Grüße
der Vorstand