Einladung zur 1. Mitgliederversammlung 2017

Veröffentlicht am 10.4.2017
Update am 25.5.2017: Anträge 5.1 und 5.2 ergänzt

Liebe Mitglieder,

hiermit laden wir euch gemäß § 8 unserer Satzung zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) des Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V., stattfindend am 14.06.2017 um 19 Uhr, in den Bytespeicher Erfurt, Liebknechtstraße 8, ein. Wir werden einen neuen Vorstand wählen, für den noch Kandidierende gesucht werden.

Vorraussichtliche Tagesordnung:
1. Begrüßung der Versammlungsteilnehmer durch den Vorstand
2. Formalia, Wahl der Versammlungsämter
3. Rechenschaftsberichte der bisherigen Vorstandsmitglieder
4. Wahl des neuen Vorstands
4.1 Wahl des Vorsitzenden
4.2 Wahl des Schatzmeisters
4.3 Wahl des Schriftführers
5. Anträge an die Mitgliederversammlung
5.1 Bevollmächtigung des Vorstands zur Erstellung, Einführung und Überarbeitung einer Raumordnung
5.2 Benennung eines Raumverantwortlichen für den Makerspace
6. Sonstiges

Die Frist für Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungsanträge läuft am 31.05.2017 ab. Sollten dem aktuellen Vorstand bis dahin entsprechende Anträge vorliegen, erfolgt eine weitere Einladung mit einer aktualisierten Tagesordnung und dem Antragstext der dann vorliegenden Anträge. Sonstige Anträge an die Mitgliederversammlung (nicht die Satzung oder Geschäftsordnung betreffend) und Kandidaturen für den neuen Vorstand können noch bis zum 13.06.2017 an vorstand@technikkultur-erfurt.de eingereicht werden und auch während der Versammlung noch bekannt gegeben werden.

Viele Grüße
der Vorstand


5.1 Bevollmächtigung des Vorstands zur Erstellung, Einführung und Überarbeitung einer Raumordnung

Antragstext:
Die Mitgliederversammlung beschließt, die Geschäftsordnung Abschn. 5 „Aufgaben des Vorstandes“ um folgenden Punkt 4 zu ergänzen: „4. Der Vorstand ist für die Erstellung, Einführung und ggf. nötiger Überarbeitung von Raumordnungen für die vom Verein bereit gestellten Räume zuständig.“

Begründung:
Derzeit gibt es keine Regelung, durch wen oder wie eine Raumordnung im Verein umgesetzt wird. Die Beauftragung des Vorstands mit dieser Aufgabe erlaubt auch kurzfristige Änderungen der Raumordnung ohne die zusätzliche Einberufung einer Mitgliederversammlung.


5.2 Benennung eines Raumverantwortlichen für den Makerspace

Antragstext:
Die Mitgliederversammlung wählt einen Raumverantwortlichen für den Makerspace.

Begründung:
Die Vermieter der Räumlichkeiten in der Büßleber Gasse wünschen einen festen Ansprechpartner, der für die Koordinierung (z.B. Arbeiten in den Räumen und Veranstaltungen) zuständig ist und auch bei Problemen als Kontaktperson/Vermittler dient. Der Raumverantwortliche stimmt sich dann intern mit anderen Vereinsmitgliedern oder dem Vorstand ab. Der Raumverantwortliche ist kein Organ des Vereins im Sinne des Vereinsrechts, sondern soll im wesentlichen die Kommunikation mit den Vermietern vereinfachen. Als zukünftiger Raumverantwortlicher kann sich jedes Vereinsmitglied zur Wahl stellen.

Hinweis für Weblog-Leser: Dieser Artikel wird bei neuen Anträgen aktualisiert.

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