Liebe Vereinsmitglieder,
ab 20.4.2020 gilt eine neue Verordnung des Landes Thüringen bzgl. des Coronavirus. Für uns
als Verein ändert sich faktisch nichts und daher bleiben die Vereinsräume wie bisher auch
auf weiteres geschlossen.
Kurzzusammenfassung, wann welche Regelungen gelockert werden:
https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/neue-verordnung-zur-eindaemm...
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https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/neue-verordnung-zur-eindaemm...;
Vollständige Verordnung:
https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/
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https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/>
In der Kurzzusammenfassung steht zwar, dass ab 3. Mai wieder Veranstaltungen bis max. 30
Personen erlaubt sein sollen, allerdings ist dies missverständlich formuliert, da dies nur
in Ausnahmefällen auf Antrag gilt (siehe vollständige Verordnung §3 (3a)). Wir sind daher
weiterhin an §5 Abs. (1) 4. gebunden.
Sobald es etwas neues gibt (sicherlich nicht vor Anfang Mai), informieren wir euch
natürlich wieder.
Bis dahin alles Gute, bleibt gesund und haltet Abstand!
Bernd, auch im Namen des Vorstands und der Beisitzer