Hallo lieber Vorstand,
Hallo Liste,
hiermit reiche ich folgenden Antrag auf Änderung der Satzung und
Geschäftsordnung zur Mitgliederversammlung am 22.08.2018 ein:
Die Mitgliederversammlung beschließt, dass es möglich sein soll, sein
Stimmrecht zur Mitgliederversammlung auf ein anderes Mitglied zu
übertragen.
Die Satzung wird um §8 Abs. 4 wie folgt ergänzt:
"Mitglieder können sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Die
Vertretungsbefugnis ist schriftlich nachzuweisen. Keine natürliche
Person kann mehr als ein weiteres Stimmrecht ausüben."
Nachfolgende Absätze werden entsprechend neu nummeriert.
Zusätzlich wird die Geschäftsordnung in Punkt 3 Absatz 1 wie folgt
geändert:
"Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sobald 33% der
Vereinsmitglieder oder deren Vertretungsberechtigten (Anzahl der
Stimmen) anwesend sind."
Eine Änderung des Quorums durch einen vorherigen Beschluss wird
entsprechend berücksichtigt und ist bei der Abstimung Bestandteil der
Änderung.
Begründung:
Auch wenn Mitgliederversammlungen geplant sind, kommt es vor, dass das
Leben manchmal anders spielt als der Kalender. Es sollte daher die
Möglichkeit geben, sein Stimmrecht auf andere Mitglieder übertragen zu
können. Wie die Ausübung der Übertragung (Selbstentscheid durch
Vertreter, Besprechen von Entscheidung via elektronischer Kommunikation)
vom Mitglied gehandhabt wird, steht jedem selbst frei. Die Festlegung
auf die Schriftform (Schriftliche und eigenhändig unterschriebene
Vollmacht) genügt gesetzlichen Anforderungen und stellt gleichzeitig
eine Hürde dar. Die Einschränkung von Stimmrechthäufung verhindert, dass
Abstimmungen durch einen einzelnen richtungsweisend beinflusst werden
können. Die Satzungsänderung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Eintragung
ins Vereinsregister (§71 BGB)
Beste Grüße
Marcel