Da die Frage aufgekommen ist was mit Feuerlöschern ist:
Antwort: "
hier ist die aktuelle Vorschrift, nach der ARBEITSSTÄTTEN mit Feuerlöschern auszustatten sind.
Die ASR wurde auf der Grundlage der “Arbeitsstättenverordnung” erlassen, die wiederum das ARBEITSSCHUTZGESETZ konkretisiert.
Das alles gilt für “Beschäftigte” und Arbeitsstätten nach diesem Gesetz. (§2)
Für euren Verein gilt das Gesetz nicht. Demzufolge gibt es für euch auch keine Rechtspflicht zur Ausstattung mit Feuerlöschern.
Ihr könnt euch aber “freiwillig” an der ASR orientieren. Bei ca. 50 m² in eurem Vereinsraum ist ein 6 kg Pulverlöscher aus meiner Sicht völlig ausreichend.
Da ihr mit elektrischen Geräten arbeitet, würde ich Pulver einem Wasserlöscher vorziehen. Der Pulverlöscher macht zwar “mehr Dreck”, wenn er abgeblasen wird, löscht aber dafür besser und ist auch bei Strom anwendbar.
Falls noch Fragen sind, können wir ja ein “Privatseminar” machen
„